Tierhaltung
Unser Amt ist direkter Ansprechpartner für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer in Fragen des Tierwohls und der Tierhaltung in der Nutztierhaltung mit Schwerpunkt bei den Nutztierarten Rinder (z. B. Milchkühe, Mutterkühe, Fleischrinder), Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Pferde.
Ansprechpartner ist das Sachgebiet Landwirtschaft unseres Amtes.
Meldungen
Nächste Stufe des ASP-Frühwarnsystems aktiviert
In den grenznahen bayerischen Landkreisen zu Sachsen besteht damit eine flächendeckende Untersuchungspflicht aller erlegten sowie verendet aufgefundenen Wildschweine auf ASP. Zudem sind im Rahmen eines ASP-Monitorings bei Hausschweinen alle verendeten Schweine in Freihaltungen auf ASP zu untersuchen. Betroffene Tierhalter haben der zuständigen Veterinärverwaltung verendete Schweine zu melden.
Der Druck auf die Landwirtschaft steigt. Der Lebensmitteleinzelhandel möchte keine Produkte mit Milch aus Anbindehaltung. Die Molkereien gehen diesen Weg mit. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten steht Ihnen bei möglichen Alternativen beratend zur Seite. Mehr
Institut für Fischerei der Landesanstalt für Landwirtschaft
Teichwirtschaftliche Fortbildungsveranstaltungen
© K.-U. Häßler - Fotolia.com
Die Außenstelle für Karpfenteichwirtschaft bietet unter anderem Kurse über die Fütterung und Aufzucht von Karpfen an. Aber auch zu generellen Themen wie Wasserqualität oder fischfressende Tiere in der Teichwirtschaft werden Veranstaltungen angeboten.
Informationen und Anmeldung - LfL
Gegen Übergriffe durch den Wolf
Förderung von Herdenschutzmaßnahmen
Zur Unterstützung der bayerischen Weidetierhalter werden ab sofort in den Gebieten mit Wolfpräsenz Herdenschutzmaßnahmen zu 100 Prozent gefördert. Dazu zählen z. B. der Bau von Zäunen und die Anschaffung mobiler Ställe zum Schutz gegen Wölfe.
Förderprogramm - Staatsministerium
Schwerpunkte
Schwerpunktberatung für schweinehaltende Betriebe
Die Schwerpunktberatung zur Haltung und Fütterung unterstützt schweinehaltende Betriebe bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Das Tierwohl und die Einhaltung der Vorgaben der Düngegesetzgebung stehen im Vordergrund. Ziel ist es, die Zahl der Betriebe sowie der Zucht- und Mastschweine in Bayern zu stabilisieren.
Schwerpunktberatung - Staatsministerium