Tag der Bekanntmachung 15. April 2026
Bekanntmachung - Waldinanspruchnahme für die Infrastruktur des Windparks Rennsteig
Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Anhörungsverfahren nach § 18, 19 UVPG i. V. m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
Unser Amt ist die verfahrensführende Behörde für das Rodungsverfahren aufgrund der Inanspruchnahme von Wald im Sinne des Art. 2 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) zum Bau des Windparks Rennsteig.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens ist zur Bewertung der Umweltverträglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich. Dies ist hier der Fall, da die Rodungsfläche (Nachträge durch Ausführungsplanung, zusätzliches Umspannwerk) eine Größe von mehr als 10 ha erreicht.
Die Öffentlichkeit ist gem. § 18 UVPG zu beteiligen.

