Tierhaltung
Unser Amt ist direkter Ansprechpartner für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer in Fragen des Tierwohls und der Tierhaltung in der Nutztierhaltung mit Schwerpunkt bei den Nutztierarten Rinder (z. B. Milchkühe, Mutterkühe, Fleischrinder), Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Pferde.
Ansprechpartner ist das Sachgebiet Landwirtschaft unseres Amtes.
Meldungen
Antragstellung im Juni möglich
Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier) 2024
© StMELF
Der Umbau der Nutztierhaltung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Landwirte sind bereit, diesen Weg mitzugehen. Aber die Kosten können sie nicht allein stemmen. Das Bayerische Programm Tierwohl unterstützt: Es gleicht laufende Kosten für mehr Tierwohl wie z. B. Kosten für zusätzliche Arbeit oder Einstreu im Bereich der Schweinehaltung sowie bei der Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern aus. Eine Antragstellung ist im Juni 2024 über iBALIS möglich.
Weitere Infos - Staatsministerium
Der Verpflichtungszeitraum gilt von 01.07.2024 bis 30.06.2025.
Für Mast- und Aufzuchtrinder werden 220 € je GV, für Mastschweine 70 € je Platz, für Zuchtsauen bis zu 150 € je Zuchtsau und für Aufzuchtferkel 32 € je Platz bis zur tierindividuellen Obergrenze gewährt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an BayProTier (unter anderem):
- Außenklimareiz
- vergrößertes Platzangebot
- Teilnahme am Programm "geprüfte Qualität Bayern (GQB)" oder am "Bio-Siegel-Bayern"
Die Zertifizierung des Qualitätssiegels GQB oder Bayerischen Bio-Siegel muss bis zur Antragstellung vorliegen. Ebenfalls wird bei einer Fördersumme von über 5.000 Euro bei konventionellen Betrieben eine Stellungnahme zu den betrieblichen Voraussetzungen benötigt. Die Stellungnahme muss bis zur Antragstellung vorliegen. Es können keine Unterlagen nachgereicht werden.
WICHTIG: Melden Sie sich deshalb telefonisch bis spätestens 15.05.2024 an, wenn Sie eine Stellungnahme bzw. eine Zertifizierung eines Qualitätssiegels benötigen!
Bei Anmeldung neuer Betriebe nach dem 15.05.2024 kann eine fristgerechte Abarbeitung vor Antragstellung nicht garantiert werden.
Telefonische Anmeldung für fachliche Stellungnahme
LKV e.V. und LKV Beratungsgesellschaft mbH
Tel.: 0152 38850 440
QAL GmbH
Tel.: 08139 80270
Telefonische Anmeldung für Zertifizierung
LQB
Tel.: 08139 9368-30
Die Stellungnahme zu den betrieblichen Voraussetzungen kann für die neue Antragstellung 2024 hergenommen werden. Bei größeren Änderungen im Betrieb, wie zum Beispiel Umbaumaßnahmen, wird eine neue Stellungnahme benötigt. Diese muss bis zur Antragstellung vorliegen.
Der Zahlungsantrag für die Förderperiode 2023/2024 muss im Juli bis August 2024 gestellt werden. Für die neue Förderperiode wird der Zahlungsantrag voraussichtlich gleich mit der Antragstellung beantragt.
Bei Fragen zum Programm können Sie sich jederzeit an Ihre/n Ringberater/in, Fachberater/in Rindermast bzw. Schweinehaltung oder an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Sachgebiet L 2.2, wenden.
ASP-Früherkennungsprogramm nutzen
Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich aus
Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Deutschland weiter aus. Schweinehaltenden Betrieben in Bayern wird empfohlen, am ASP-Früherkennungsprogramm, der sog. Statusuntersuchung, teilzunehmen. Ein großes Risiko, die Tierseuche zu verbreiten, sind Lebensmittel aus Haus- oder Wildschweinefleisch. Ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot kann ausreichen, um das Virus zu übertragen.
Afrikanische Schweinepest - Staatsministerium
Nächste Stufe des ASP-Frühwarnsystems aktiviert
In den grenznahen bayerischen Landkreisen zu Sachsen besteht damit eine flächendeckende Untersuchungspflicht aller erlegten sowie verendet aufgefundenen Wildschweine auf ASP. Zudem sind im Rahmen eines ASP-Monitorings bei Hausschweinen alle verendeten Schweine in Freihaltungen auf ASP zu untersuchen. Betroffene Tierhalter haben der zuständigen Veterinärverwaltung verendete Schweine zu melden.
Der Druck auf die Landwirtschaft steigt. Der Lebensmitteleinzelhandel möchte keine Produkte mit Milch aus Anbindehaltung. Die Molkereien gehen diesen Weg mit. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten steht Ihnen bei möglichen Alternativen beratend zur Seite. Mehr
Institut für Fischerei der Landesanstalt für Landwirtschaft
Teichwirtschaftliche Fortbildungsveranstaltungen
© K.-U. Häßler - Fotolia.com
Die Außenstelle für Karpfenteichwirtschaft bietet unter anderem Kurse über die Fütterung und Aufzucht von Karpfen an. Aber auch zu generellen Themen wie Wasserqualität oder fischfressende Tiere in der Teichwirtschaft werden Veranstaltungen angeboten.
Informationen und Anmeldung - LfL
Gegen Übergriffe durch den Wolf
Förderung von Herdenschutzmaßnahmen
Zur Unterstützung der bayerischen Weidetierhalter werden ab sofort in den Gebieten mit Wolfpräsenz Herdenschutzmaßnahmen zu 100 Prozent gefördert. Dazu zählen z. B. der Bau von Zäunen und die Anschaffung mobiler Ställe zum Schutz gegen Wölfe.
Förderprogramm - Staatsministerium
Schwerpunkte
Schwerpunktberatung für schweinehaltende Betriebe
Die Schwerpunktberatung zur Haltung und Fütterung unterstützt schweinehaltende Betriebe bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Das Tierwohl und die Einhaltung der Vorgaben der Düngegesetzgebung stehen im Vordergrund. Ziel ist es, die Zahl der Betriebe sowie der Zucht- und Mastschweine in Bayern zu stabilisieren.
Schwerpunktberatung - Staatsministerium