Sachkundenachweis im Pflanzenschutz
Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät.
Der Sachkundenachweis muss von der sachkundigen Person online beantragt werden. Die Anträge werden automatisch an das entsprechende Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) weitergeleitet und dort geprüft. Liegen die Voraussetzungen für den beantragten Sachkundenachweis vor, erhalten Sie einen gebührenpflichtigen Bewilligungsbescheid (25 Euro). Im Anschluss versendet ein zentraler Dienstleister den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat.
Oktober bis November 2024
Sachkundelehrgang Pflanzenschutz mit Prüfung
Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg und Coburg-Kulmbach bieten für künftige Anwender von Pflanzenschutzmitteln, deren Betriebssitz im Dienstgebiet der beiden Ämter liegt, auch 2024 wieder einen Lehrgang zum Erlangen des Sachkundenachweises im Pflanzenschutz mit anschließender Prüfung an.
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz
Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
Das Sachgebiet L2.3P Landnutzung am AELF Bayreuth-Münchberg ist zuständig für den Regierungsbezirk Oberfranken.
Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
Fortbildung
Fortbildung im Pflanzenschutz - Institut für Pflanzenschutz der LfL