Variante 8
Wiederbewaldungsparcours - Vogelkirsche

Luftbild einer Pflanzfläche mit Vogelkirsche

Luftbild der Pflanzfläche (© AELF CK)

Blütentracht im Wald - die schnellwüchsige Vogelkirsche ist durch ihre Pioniereigenschaften auf unterschiedlichsten Standorten zu finden.

Sie ist gut für Freiflächenpflanzungen geeignet, da sie Winterkälte erträgt und eine geringe Anfälligkeit gegenüber Spätfrösten aufweist. Dicke gesunde Kirschenstämme erfreuen sich bei holzverarbeitenden Betrieben großer Beliebtheit und werden gut bezahlt. Entscheidend hierbei ist eine konsequente Pflege.

Die vorliegende Wildkirschenallee trägt besonders zur ökologischen Aufwertung des Wiederbewaldungs­parcours bei. Dem Namen entsprechend verzehren fast 50 Vogelarten die Früchte dieser Baumart. Darüber hin­aus tragen auch Eichhörnchen, Maus, Dachs und Fuchs zur oft kilometerweiten Ausbreitung der Samen bei. Zudem stellen die Kirschbaumblüten eine gute Bienenweide dar und sind Nahrungsgrundlage für viele Insek­tenarten.

Die Variante im Detail vorgestellt

Pflanzskizze

Pflanzskizze: Pflanzverband 1,5 Meter
  • Pflanzanordnung: reihenweise
  • Baumabstand: hier 1,5 Meter, an wanderwegen, Forststraßen und Waldrändern

Beispielhafte Kalkulation der Förderung

Im Folgendem ist eine beispielhafte Rechnung für eine Wildkirschenallee dargestellt:

    Investition

    Wildkirsche (100 Stück)
    PositionKosten/EinheitSumme
    Kosten1,90 €190 €
    Wuchsshilfe6,00 €600 €
    Pflanzung1,00 €100 €
    Gesamt890 €

    Summe/Gesamtinvestition: 890 €

    Förderzuschuss

    Wildkirsche (100 Stück)
    PositionKosten/EinheitSumme
    Förderung3,80 €380 €
    Zuschlag4,14 €414 €
    Gesamt794 €

    Summe/Gesamtzuschuss: 794 €

    Eigenanteil

    Somit ergibt sich folgender Eigenanteil:
    Gesamtinvestition890 €
    Förderzuschuss794 €
    Eigenanteil96 €

    Luftbild

    Weitere Informationen

    Für detaillierte Informationen zu den Baumarten können Sie sich über den Baumexperten oder die Praxishilfen Klima-Boden-Baumartenwahl der LWF informieren. Für ein Beratungsgespräch kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Revierleiter.