Landwirtschaftsschule Kulmbach, Abteilung Hauswirtschaft
Fachschule für Ernährung und Haushaltsführung Kulmbach
© Fotodesign Katzer
Der einsemestrige Studiengang Hauswirtschaft an der Landwirtschaftsschule in Kulmbach lehrt, einen Haushalt - insbesondere in der Landwirtschaft - fachkundig zu führen.
Der Studiengang richtet sich an Frauen und Männer ohne hauswirtschaftliche Berufsbildung. Im Mittelpunkt stehen praktische Fertigkeiten und Fachwissen in der Hauswirtschaft, im Familien- und im Haushaltsmanagement. Der Studiengang stärkt Persönlichkeit und Auftreten, er fördert unternehmerisches Denken und Handeln. Zudem vermittelt er die pädagogische Eignung, um Personen auszubilden und anzuleiten. Der Unterricht findet in Teilzeitform statt.
- Der Unterricht findet zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Haushalt und Berufstätigkeit in Teilzeitform statt.
- Die 630 Unterrichtsstunden verteilen sich auf einen Zeitraum von ca. eineinhalb Jahren.
- Die Unterrichtstage und -zeiten für den Theorie- und Praxisunterricht werden gemeinsam mit den Studierenden vereinbart. Aktuell findet der Unterricht Donnerstag ganztags statt.
- Berufsabschluss außerhalb der Hauswirtschaft mit ausreichender praktischer Berufstätigkeit.
- Ausnahmen regelt die Schulleitung
- Familie und Betreuung
- Berufs- und Arbeitspädagogik Teil I
- Haushalts- und Finanzmanagement
- Ernährung und Lebensmittel
- Landwirtschaft und Erwerbskombination
- Projektmanagement und Kommunikation
- Küchenpraxis
- Haus- und Textilpraxis
- Garten und Natur
- Wahlpflichtmodule und Seminare
Studierende können mit der Wahl aus dem Angebot dieser Schule persönliche Schwerpunkte setzen, u.a. in den Bereichen Landwirtschaft, Praxis-Vertiefung, Unterstützung im Alltag, Berufs- und Arbeitspädagogik Teil II oder auch Haushaltstechnik.
Mit bestandenem Schulbesuch erwerben Sie den Abschluss als Fachkraft für Ernährung und Haushaltsführung. Sie erhalten ein Zeugnis mit Urkunde sowie nach erfolgreicher Teilnahme am Wahlpflichtmodul BAP Teil II mit Prüfung eine Bestätigung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung zum Ausbilden nach Paragraph 2 und Paragraph 3 der Ausbildereignungsverordnung. Werden die Zulassungsvoraussetzungen nach Paragraph 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz erfüllt, kann die Abschlussprüfung in der Hauswirtschaft abgelegt werden.
Der Schulbesuch ist kostenfrei. Die Kosten für Verpflegung und Unterrichtsmaterialien sind von den Studierenden zu tragen.