Vegetationsgutachten
Regionale Ergebnisse der Forstlichen Gutachten 2018 für Landkreise Kulmbach und Kronach

Begutachten von Pflanzen und Schäden durch Verbiss

Foto: Tobias Bosch, LWF

Die Bayerische Forstverwaltung erstellt seit 1986 alle drei Jahre die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung, kurz auch Vegetationsgutachten genannt.

Bevor die Forstlichen Gutachten erstellt werden, führen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bayerischen Forstverwaltung im Vorfeld der Drei-Jahres-Abschussplanung für Rehwild von Mitte Februar bis Ende April eine Inventur der Waldverjüngung durch.

Dabei werden bayernweit über zwei Millionen junge Waldbäume untersucht, ob und wie stark diese durch Schalenwildverbiss (Rehwild, Rotwild, und andere) in ihrer Entwicklung beeinflusst sind.

Die Mitarbeiter der Bayerischen Forstverwaltung werden teilweise auch durch forstfachlich versierte Sachverständige unterstützt. Damit auch hier die Qualität der Aufnahme gewährleistet ist, findet vor dem Beginn der eigentlichen Inventur-Arbeiten eine gemeinsame Schulung aller Beteiligter statt.

Im Anschluß daran werden die Sachverständigen von den zuständigen staatlichen Revierleitern eingewiesen und stichprobenartig kontrolliert.

Ablauf der Inventur

Vor den eigentlichen Aufnahmen werden je Landkreis sogenannte "Auftaktveranstaltungen" angeboten, bei denen interessierten Jägern und Grundeigentümern das aktuelle Inventurverfahren an einer Fläche im Wald exemplarisch vorgestellt wird.

Die Außenaufnahmen der Inventur werden in den Hegegemeinschaften im Zeitraum von Ende Februar bis Ende April durchgeführt.

Die Auswertungen der Verjüngungsinventur für die Hegegemeinschaften sowie umfangreichen Zusatzauswertungen werden im Internetangebot der ÄELF veröffentlicht. Anschließend wurden daraus die Forstliche Gutachten für jede Hegegemeinschaft erstellt.

Die Forstlichen Gutachten sind für die an der Abschussplanung Beteiligten - Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer und Revierinhaber - ein wichtiges Hilfsmittel, um für die jeweils kommende Planungsperiode gesetzeskonforme Abschusspläne für das Schalenwild aufzustellen. Für die unteren Jagdbehörden stellen die Gutachten eine wesentliche Entscheidungsgrundlage bei der behördlichen Abschussplanung dar.

Regionale Ergebnisse für den Amtsbereich

Im Landkreis Kulmbach wurde die Verbissbelastung in der Hegegemeinschaft Frankenwald-Oberland und der Hegegemeinschaft Kulmbach und damit in zwei von sechs Hegegemeinschaften (HGs) als „tragbar“ eingestuft.
In den restlichen vier Hegegemeinschaften wurde noch zu hoher Verbiss festgestellt. Da sich jedoch in der HG Frankenwald und in der HG Jura eine positive Entwicklung der Verbissprozente fortgesetzt hat, wurde hier die Empfehlung „Abschuss beibehalten“ ausgegeben.
Der Landkreis Kronach ist bezüglich der Ergebnisse des Forstlichen Gutachtens zwei geteilt: in der Hälfte der sechs Hegegemeinschaften ist die Verbissbelastung als „tragbar“ eingestuft worden (in den Hegegemeinschaften Wilhelmstal, Kronach-Süd und Mitwitz). In den Hegegemeinschaften Ludwigstadt, Steinwiesen und Rothenkirchen ist die Verbissbelastung weiterhin zu hoch.